In unserem Rechtsstaat das notwendige Recht zu bekommen, ist schwierig und vor allem ein finanzielles Risiko. Die Kosten eines Verfahrens können schnell hohe fünfstellige Summen erreichen. Eine Rechtsschutzversicherung beinhaltet mindestens eine Versicherungssumme von 250.000 Euro und damit lassen sich schon einige Instanzen überstehen.
Die Rechtsschutzversicherung trägt das Kostenrisiko im Rahmen der vereinbarten Versicherungsbedingungen für die rechtliche Interessenwahrnehmung. Sie ist vertraglich gebunden eine Leistung zu erbringen. Im Gegensatz zu der Prozesskostenhilfe müssen die gezahlten Kosten mit Ausnahme etwaiger Kautionskosten nicht zurückgezahlt werden. Die Rechtsschutzversicherung zahlt neben gesetzlichen Gebühren des eigenen Rechtsanwaltes eventuell auch die Kosten des gegnerischen Anwaltes, Sachverständigenkosten und Gerichtskosten.
Es ist natürlich nicht immer möglich, dass der Versicherungsnehmer einen Rechtsanwalt beauftragen kann, der an seinem Wohnort ansässig ist, wenn der zuständige Gerichtsort mehr als 100 km entfernt ist. Wenn der Rechtsanwalt die Interessen des Versicherten am Prozessort vertritt, wird es schwierig sein, telefonisch oder schriftlich mit ihm ständig in Kontakt zu treten.
Somit kommt der Korrespondenzanwalt ins Spiel. Er stellt die Verbindung zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Prozessanwalt her. Die Kosten hierfür übernimmt die Versicherung, wenn es ein Zivilprozess ist und die 100km-Grenze überschritten wird. Eine weitere Voraussetzung für die Übernahme durch die Rechtsschutzversicherung ist das Stattfinden des Prozesses im Inland.
Beim Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz werden Streitigkeiten aus Miet- und Pachtverhältnissen und nachbarrechtliche Auseinandersetzungen geklärt. Kein Versicherungsschutz besteht bei Streitigkeiten wegen Planfeststellung, Umlegungs-, Flurbereinigungs- und Enteignungsangelegenheiten sowie im Zusammenhang mit der Planung, Errichtung, Finanzierung oder Veränderung eines Grundstückes, Gebäudes oder Gebäudeteiles.
Beim Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten können Prozesse vor deutschen Finanz- und Verwaltungsgerichten gklärt werden, wenn um die Steuerhöhe gestritten wird. Dabei ist nicht nur der Versicherungsnehmer versichert sondern auch mitversicherte Personen. Der Rechtsschutz gilt für den privaten Lebensbereich und im Verkehrsbereich sowie bei der Ausübung nichtselbstständiger Tätigkeiten.
Kapitalanlagen Krankenversicherung privat Private Krankenversicherung